Seit 2010 führt die Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V. ein Anerkennungs-verfahren für Mediatoren*Innen nach dem DGM-Ausbildungsverfahren durch.
Auf Antrag prüft unsere Anerkennungs-kommission, ob der/die Antragsteller*In den in § 1 der DGM-Anerkennungsordnung i.F. vom 20.11.2017 formulierten Aus-bildungsstandard zur Qualitätssicherung der praktischen Arbeit erfüllt.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verleiht die Kommission Ihnen das Gütesiegel
Mediator*In der DGM
und händigt dem Antragsteller ein Gütesiegel-Zertifikat für die Dauer von fünf Jahren aus.
Das Anerkennungsverfahren ist nicht an eine Mitgliedschaft in der DGM gebunden.