Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V. hat für die Gewährleistung eines hohen Ausbildungsstandards der Mediatoren*Innen ein Anerkennungsverfahren formuliert. Auf Antrag prüft unsere Anerkennungskommission, ob der/die Antragsteller*In den in § 1 der DGM-Anerkennungsordnung i.F. vom 20.11.2017 formulierten Ausbildungsstandard zur Qualitätssicherung der praktischen Arbeit erfüllt. Ist dies der Fall, so verleiht die Kommission für die Dauer von 5 Jahren das Gütesiegel
Mediator*In der DGM
und händigt dem Antragsteller ein Gütesiegel-Zertifikat aus. Die Verleihung des Gütesiegels berechtigt für die Dauer der Anerkennung zur Führung der Bezeichnung Mediator*In DGM. Darüber hinaus wird der anerkannte Mediator auf Wunsch im Mediatorenverzeichnis der DGM geführt.
Das Anerkennungsverfahren ist nicht an eine Mitgliedschaft in der DGM gebunden. Die Bearbeitungskosten beträgt für DGM-Mitglieder € 70,00, für Nicht-Mitglieder € 180,00.
Der Antrag auf Anerkennung kann erst dann bearbeitet werden, wenn die Gebühr auf dem Konto der DGM eingegangen ist. Die Kontodaten finden Sie auf dem Anerkennungsantrag. Bitte geben Sie bei der Anweisung als Verwendungszweck “Anerkennung (DGM)” sowie den Vor- und Nachnamen an.
Notwendige Unterlagen:
Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen, sofern sie der DGM nicht vorliegen, postalisch zu:
- Formblatt Anerkennungsantrag
- Formblatt Ausbildung
- beglaubigte Ablichtungen des Zeugnisses über die Hochschul- oder Fachhochschulreife
- beglaubigte Ablichtungen des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung (z.B. Ausbildungszeugnis, Diplomurkunde, Examensurkunde)
- beglaubigte Ablichtung des Nachweises über den erfolgreichen Abschluss der Mediatoren-Ausbildung
- einfache Ablichtung des Nachweises über die im Rahmen der Mediatioren-Ausbildung vermittelten Inhalte nebst Aufschlüsselung der auf die einzelnen Ausbildungselemente entfallenden Zeitstundenanzahl
- vier Dokumentationen (jeweils in 2-facher Ausfertigung); zur Ausgestaltung der Dokumentation beachten Sie bitte § 5 der DGM-Anerkennungsordnung
Liegt der Abschluss der Mediatorenausbildung mehr als fünf Jahre zurück, sind den Antrag zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- zwei weitere Dokumentationen (jeweils in 2-facher Ausfertigung) aus der Zeit nach dem Abschluss der Mediatoren-Ausbildung; zur Ausgestaltung der Dokumentation beachten Sie bitte § 5 der DGM-Anerkennungsordnung oder
- Nachweis der Teilnahme an mindestens 50 Zeitstunden theoretischer Fortbildung aus der Zeit nach dem Abschluss der Mediatoren-Ausbildung
Bitte vergessen Sie nicht, uns die aktuelle E-Mailadresse mitzuteilen, da sämtliche, das Anerkennungsverfahren betreffende Korrespondenz per elektronischer Post abgewickelt wird.
Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns oder setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.
Wir beraten Sie gern.